Rechtsgebiete

Wirtschafts-, Steuer, Insolvenzstrafrecht

Wir vertreten und verteidigen Privatpersonen und Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren des Wirtschaftsstrafrechts.

Dies betrifft vor allem das Steuerstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht sowie Verfahren u.a. wegen Betrugs, Untreue, Bankrotts, Geldwäsche und Korruption.

Betäubungsmittelstrafrecht

Strafverfahren nach dem BtMG gehen häufig mit Untersuchungshaft und Vermögensabschöpfung einher.

Sorgfältig begründete Haftprüfungsanträge oder andere Rechtsmittel gegen Haftbefehle können die Untersuchungshaft vorzeitig beenden und eine Außervollzugsetzung trotz meist entgegenstehenden Antrags der Staatsanwaltschaft ermöglichen.

Im Betäubungsmittelstrafrecht ist oft streitig, ob mehrere Handlungen als Bewertungseinheit oder Tateinheit im Sinne des § 52 StGB gelten, was sich deutlich auf Strafmaß und Verjährung auswirkt. Unüberlegte Angaben des Beschuldigten können das Verfahren daher erheblich zu seinem Nachteil beeinflussen.

Vermögensabschöpfung

Einziehung von Taterträgen und -produkten (§§ 73, 74 StGB)

Wir verteidigen Privatpersonen gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit Strafsachen. Wir vertreten Ihre Interessen zur Wiedererlangung des eingezogenen Vermögens oder entwickeln Strategien zur Verhinderung solcher Maßnahmen im Vorfeld.

Revisionen in Strafsachen

Im Revisionsverfahren wird das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft; eine neue Tatsacheninstanz mit erneuter Beweiswürdigung oder neuen Tatsachen findet nicht statt.

Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts gibt es regelmäßig keine zweite Tatsacheninstanz, sodass die Verteidigung häufig bereits auf ein mögliches Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgerichtet werden muss.

Die Rechtsprechung des BGH zu Rechtsfehlern ist umfangreich und nicht immer einheitlich; zudem sind die formalen Hürden hoch. Revisionsbegründungen erfordern daher besondere Sachkunde und Sorgfalt.

Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldsachen/ Ordnungswidrigkeiten/ Fahrerlaubnisentzug

Wegen der oft einschneidenden und teilweise existenzgefährdenden Nebenfolgen von Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot) ist in solchen Verfahren das Ausarbeiten einer besonderen Strategie erforderlich. Frühzeitige Beratung und Intervention bereits im Ermittlungsverfahren sind hier angezeigt.

Pflichtverteidigung

In geeigneten Fällen übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechts. Sprechen Sie uns gerne an.

Wirtschafts-, Steuer, Insolvenzstrafrecht

Wir vertreten und verteidigen Privatpersonen und Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren des Wirtschaftsstrafrechts.

Dies betrifft vor allem das Steuerstrafrecht, das Insolvenzstrafrecht sowie Verfahren u.a. wegen Betrugs, Untreue, Bankrotts, Geldwäsche und Korruption.

Revisionen in Strafsachen

Im Revisionsverfahren wird das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft; eine neue Tatsacheninstanz mit erneuter Beweiswürdigung oder neuen Tatsachen findet nicht statt.

Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts gibt es regelmäßig keine zweite Tatsacheninstanz, sodass die Verteidigung häufig bereits auf ein mögliches Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ausgerichtet werden muss.

Die Rechtsprechung des BGH zu Rechtsfehlern ist umfangreich und nicht immer einheitlich; zudem sind die formalen Hürden hoch. Revisionsbegründungen erfordern daher besondere Sachkunde und Sorgfalt.

Betäubungsmittelstrafrecht

Strafverfahren nach dem BtMG gehen häufig mit Untersuchungshaft und Vermögensabschöpfung einher.

Sorgfältig begründete Haftprüfungsanträge oder andere Rechtsmittel gegen Haftbefehle können die Untersuchungshaft vorzeitig beenden und eine Außervollzugsetzung trotz meist entgegenstehenden Antrags der Staatsanwaltschaft ermöglichen.

Im Betäubungsmittelstrafrecht ist oft streitig, ob mehrere Handlungen als Bewertungseinheit oder Tateinheit im Sinne des § 52 StGB gelten, was sich erheblich auf Strafmaß und Verjährung auswirkt. Unüberlegte Angaben des Beschuldigten können das Verfahren daher massiv zu seinem Nachteil beeinflussen.

Verkehrsstrafrecht/ Bußgeldsachen/ Ordnungswidrigkeiten/ Fahrerlaubnisentzug

Wegen der oft einschneidenden und teilweise existenzgefährdenden Nebenfolgen von Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot) ist in solchen Verfahren das Ausarbeiten einer besonderen Strategie erforderlich. Frühzeitige Beratung und Intervention bereits im Ermittlungsverfahren sind hier angezeigt.

Vermögensabschöpfung

Einziehung von Taterträgen und -produkten (§§ 73, 74 StGB)

Wir verteidigen Privatpersonen gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit Strafsachen. Wir vertreten Ihre Interessen zur Wiedererlangung des eingezogenen Vermögens oder entwickeln Strategien zur Verhinderung solcher Maßnahmen im Vorfeld.

Pflichtverteidigung

In geeigneten Fällen übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechts. Sprechen Sie uns gerne an.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich!

Rechtsanwalt Henning Klein

Hammerweg 6
D-66133 Saarbrücken

Tel.: +49 (0) 681 94749242
Fax: +49 (0) 681 94876626

info@henningklein.com               

Rechtsanwalt Henning Klein