Strafrechtliche Expertise – Klar. Engagiert. Strategisch.

Wirtschafts-, Steuer, Insolvenzstrafrecht

Wir vertreten und verteidigen Sie als Privatperson oder Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren des Wirtschaftsstrafrechts.

Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt im Steuerstrafrecht und im Insolvenzstrafrecht. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Verfahren unter anderem wegen Betrugs, Untreue, Bankrotts, Geldwäsche oder Korruption.

Betäubungsmittelstrafrecht

Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind häufig mit erheblichen Belastungen verbunden, insbesondere mit Untersuchungshaft und Vermögensabschöpfung.

Wir prüfen frühzeitig die Erfolgsaussichten von Haftprüfungsanträgen und weiteren Rechtsmitteln und setzen uns für eine Beendigung der Untersuchungshaft oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls ein – auch gegen den regelmäßig entgegenstehenden Antrag der Staatsanwaltschaft.

Im Betäubungsmittelstrafrecht ist zudem häufig streitig, ob mehrere Handlungen als Bewertungseinheit oder als Tateinheit im Sinne des § 52 StGB zu bewerten sind. Diese Einordnung kann maßgeblichen Einfluss auf Strafmaß und Verjährung haben. Eine frühzeitige und vorausschauende Verteidigung ist daher von besonderer Bedeutung.

Vermögensabschöpfung

Einziehung von Taterträgen und -produkten (§§ 73, 74 StGB)

Wir vertreten Sie bei Maßnahmen der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit Strafverfahren. Unser Ziel ist es, eingezogenes Vermögen zurückzuerlangen oder bereits im Vorfeld durch eine geeignete Verteidigungsstrategie die Anordnung solcher Maßnahmen zu verhindern. 

Revisionen in Strafsachen

Im Revisionsverfahren wird ein Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft; eine erneute Tatsachenfeststellung oder Beweisaufnahme findet nicht statt.

Da gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts regelmäßig keine zweite Tatsacheninstanz vorgesehen ist, wird die Verteidigung oft im Hinblick auf das Revisionsverfahren, das vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stattfindet, geführt.

Die Rechtsprechung des BGH ist umfangreich und stellt hohe formale Anforderungen an die Revisionsbegründung. Eine erfolgreiche Revision setzt daher besondere Erfahrung, fundierte Rechtskenntnisse und große Sorgfalt voraus.

Verkehrsstrafrecht · Bußgeld · Fahrerlaubnis

Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten sind häufig mit erheblichen Nebenfolgen verbunden, etwa Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, die erhebliche berufliche und persönliche Auswirkungen haben können.

Wir entwickeln für Sie eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie und empfehlen eine frühzeitige Beratung und Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren.

Pflichtverteidigung

In geeigneten Fällen übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechts. Sprechen Sie uns gerne an.

Wirtschafts-, Steuer, Insolvenzstrafrecht

Wir vertreten und verteidigen Sie als Privatperson oder Unternehmen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren des Wirtschaftsstrafrechts.

Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt im Steuerstrafrecht und im Insolvenzstrafrecht. Darüber hinaus vertreten wir Sie in Verfahren unter anderem wegen Betrugs, Untreue, Bankrotts, Geldwäsche oder Korruption.

Revisionen in Strafsachen

Im Revisionsverfahren wird ein Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler überprüft; eine erneute Tatsachenfeststellung oder Beweisaufnahme findet nicht statt.

Da gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts regelmäßig keine zweite Tatsacheninstanz vorgesehen ist, wird die Verteidigung oft im Hinblick auf das Revisionsverfahren, das vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stattfindet, geführt.

Die Rechtsprechung des BGH ist umfangreich und stellt hohe formale Anforderungen an die Revisionsbegründung. Eine erfolgreiche Revision setzt daher besondere Erfahrung, fundierte Rechtskenntnisse und große Sorgfalt voraus.

Betäubungsmittelstrafrecht

Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind häufig mit erheblichen Belastungen verbunden, insbesondere mit Untersuchungshaft und Vermögensabschöpfung.

Wir prüfen frühzeitig die Erfolgsaussichten von Haftprüfungsanträgen und weiteren Rechtsmitteln und setzen uns für eine Beendigung der Untersuchungshaft oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls ein – auch gegen den regelmäßig entgegenstehenden Antrag der Staatsanwaltschaft.

Im Betäubungsmittelstrafrecht ist zudem häufig streitig, ob mehrere Handlungen als Bewertungseinheit oder als Tateinheit im Sinne des § 52 StGB zu bewerten sind. Diese Einordnung kann maßgeblichen Einfluss auf Strafmaß und Verjährung haben. Eine frühzeitige und vorausschauende Verteidigung ist daher von besonderer Bedeutung.

Verkehrsstrafrecht · Bußgeld · Fahrerlaubnis

Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten sind häufig mit erheblichen Nebenfolgen verbunden, etwa Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, die erhebliche berufliche und persönliche Auswirkungen haben können.

Wir entwickeln für Sie eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie und empfehlen eine frühzeitige Beratung und Vertretung bereits im Ermittlungsverfahren.

Vermögensabschöpfung

Einziehung von Taterträgen und -produkten (§§ 73, 74 StGB)

Wir vertreten Sie bei Maßnahmen der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit Strafverfahren. Unser Ziel ist es, eingezogenes Vermögen zurückzuerlangen oder bereits im Vorfeld durch eine geeignete Verteidigungsstrategie die Anordnung solcher Maßnahmen zu verhindern. 

Pflichtverteidigung

In geeigneten Fällen übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen auf allen Gebieten des Strafrechts. Sprechen Sie uns gerne an.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich!

Rechtsanwalt Henning Klein

Hammerweg 6
D-66133 Saarbrücken

Tel.: +49 (0) 681 94749242
Fax: +49 (0) 681 94876626
Notruf: +49 (0) 681 95277502

info@henningklein.com               

Rechtsanwalt Henning Klein